Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich zu studieren, umgangssprachlich wird das unter dem Begriff Studieren ohne Abitur zusammengefasst.
Für ein Studium an einer bayerischen Hochschule sind die Voraussetzungen in Artikel 45 des Bayerischen Hochschulgesetzes geregelt.
1) Hochschulzugang für Meister und sonstige hochqualifizierende Fort- und Weiterbildungsabschlüsse (BayHSchG Art. 45 Abs.1)
Studieninteressierte mit einem Meisterbrief oder einer gleichgestellten beruflichen Fort- und Weiterbildung müssen ein Beratungsgespräch an der Hochschule wahrnehmen. Sie verfügen dann über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Ein Probestudium ist nicht nötig.
Falls Sie unsicher sind, ob ihre berufliche Fort- und Weiterbildung den Anforderungen genügt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studiengangsmanagerin. Die Kontaktadressen finden Sie auf dieser Seite.
2) Hochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte
(BayHSchG Art. 45 Abs. 2)
Studieninteressierte mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender, in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis (jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich) erlangen die fachgebundene Hochschulreife. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll.
Wie können Sie die dreijährige, hauptberufliche Berufspraxis nachweisen?
Sie benötigen ein Arbeitszeugnis, das folgende Angaben enthält
Auch hier ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Außerdem muss die Hochschule die Studieneignung feststellen, an der WLH werden deshalb die ersten beiden Semester eines Studiums als Probestudium absolviert.
Auch die Teilnahme an unseren Hochschulzertifikaten ist ohne formale Hochschulzugangsberechtigung möglich, jedoch sind entsprechender Fachkenntnisse nachzuweisen.
Für das Zertifikat Gesundheitslotse benötigen Sie einen qualifizierten Berufsabschluss mit dreijähriger Berufspraxis und Erfahrungen, die in das Gebiet des Gesundheitslotsen einzuordnen sind.
Für die Management-Zertifikate benötigen Sie einen Bachelorabschluss in einem einschlägigen Studiengang (mit medizinischem, pflegerischen, sozialpädagogischen oder wirtschaftlichem Schwerpunkt) oder vergleichbare Qualifikation aufgrund anderer Werdegänge.