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Forschung

Psychologie-Professor:innen begrüßen neue Entscheidung zur Systemischen Therapie

Unsere Psychologie-Professor:innen freuen sich über den neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), demzufolge „Systemische Therapie“ ab sofort eine Kassenleistung für Kinder und Jugendliche ist.

Aufgrund ihrer Forschungen haben Prof. Dr. Stang, Prof. Dr. Weiss und Prof. Dr. Köllner vom Department für Psychologie in den letzten Wochen gespannt verfolgt, wie die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche lauten würde. Jetzt hat der G-BA beschlossen, dass die Systemische Therapie zukünftig als psychotherapeutische Leistung für Kinder und Jugendliche in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein wird.  „Diesen Beschluss begrüßen wir sehr, da sie die bereits seit 2020 bestehende Kassenleistung systemischer Therapie für Erwachsene um die Therapie von Kindern und Jugendlichen erweitert" erklärt Prof. Dr. Philipp Stang. Seine Kollegin Prof. Dr. Maren Weiss fügt hinzu: "Außerdem fokussiert sich Systemische Therapie auf soziale Beziehungen innerhalb von Systemen, was insbesondere für Familien oder andere Gruppen einen hervorragenden Therapieansatz für das Kindes- und Jugendalter darstellt".

Die Systemische Therapie zielt darauf ab, Systeme zu untersuchen und zu verändern, um eine funktionalere Selbstorganisation der Patient:innen zu erreichen. Diese Form der Therapie kann sowohl als Einzel- oder Gruppentherapie als auch in Kombination angeboten werden. Insbesondere für Kinder und Jugendliche wird die Einbeziehung des sozialen Umfelds als vorteilhaft betrachtet.

Die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche kann von qualifizierten Psychotherapeut:innen als ambulante Leistung erbracht werden, sofern sie eine spezifische Weiterbildung in diesem Verfahren absolviert haben und die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung für die Durchführung und Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung besitzen. Bis in der Praxis die Kostenübernahme der systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen von der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein wird, muss die Entscheidung des Bewertungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgewartet werden.

"Der Beschluss ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg, Psychotherapie empirisch zu erforschen und auf einem wissenschaftlichen Fundament in der Versorgungslandschaft anzubieten", meint Prof. Dr. Martin Köllner. Ihm und seinen Kolleg:innen ist die kulturelle Vielfalt im Bereich psychotherapeutischer Verfahren ein besonders wichtiges Anliegen – auch in der täglichen Forschung und Lehre an unserer Hochschule.